Vor allem in der Regionalliga West fragen sich die Konkurrenten, wie es mit der Alemannia weiter gehen wird. So viel vorweg: Die Möglichkeit, dass der ehemalige Bundesligist auch in der Spielzeit 2017/18 in der Regionalliga spielen wird, ist sehr hoch. Denn: Die Aachener haben bis zum 15. März fristgerecht die Lizenz für die kommende Regionalliga-West-Saison beantragt und auch die notwendige Bürgschaft in Höhe von 35.000 Euro hinterlegt. Deshalb steht einer Aachener Teilnahme in der West-Staffel, vorausgesetzt ist der sportliche Klassenerhalt, in der Saison 17/18 nichts im Wege.
Aktuell liegt die Alemannia mit 42 Punkten auf Platz vier. Es ist davon auszugehen, dass der Fußballausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) unter Vorsitz von Manfred Schnieders im schriftlichen Umlaufverfahren zeitnah über den möglichen Punktabzug für Alemannia Aachen entscheiden wird. Doch mehr als neun Punkte können einem Regionalliga-West-Klub nach einem Insolvenzantrag laut den Statuten nicht abgezogen werden. Somit würde Aachen bei einem Abzug bei 33 Zählern stehen und immer noch ein großes Polster auf den ersten Abstiegsplatz haben.
Einen Zwangsabstieg hatte es bei einem Insolvenzantrag eines Vereins bis zum 1. Juli 2014 gegeben. Danach wurde die Regelung außer Kraft gesetzt. Mittlerweile ist als Rechtsfolge eines eigenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen Verein im Paragraf 6 der Spielordnung grundsätzlich der Abzug von neun Punkten vorgesehen. Weitere spieltechnische Konsequenzen über einen Punktabzug hinaus sind nicht vorgesehen.
Ein Beispiel: Am 14. Oktober stellte Rot Weiss Ahlen wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Münster. Das Insolvenzverfahren wurde erst im Mai 2011 eröffnet und im Dezember 2016 beendet. Trotz des laufenden Insolvenzverfahrens spielte Ahlen die letzten beiden Jahre in der Regionalliga West.